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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ich habe folgendes Problem hinsichtlich einer Nebenkostenabrechnung.

Fraglicher Abrechnungszeitraum: 01.01.2001 - 31.12.2001
Rechnungsstellung: 13.12.2002
Monierung der Beträge: 15.12.2002 + 16.12.2002, neue Rechnung wurde angefordert, keine neue Rechnung, daher keine Zahlung unsererseits
Bis vorgestern keinerlei Reaktion der Hausverwaltung (keine Mahnung, nichts), vorgestern geht MB hier ein - das gleiche Verfahren wird übrigens momentan mit anderen Mietern des gleichen Hauses ebenfalls durchgezogen trotz Einschaltung eines RA).



Frage Nr. 1: Ist es rechtens, einen MB ohne vorherige Mahnungen zu beantragen?



Frage Nr. 2: Wie verhält es sich mit der 3-jährigen Regelverjährung? Welcher Verjährungszeitraum tritt hier in Kraft?

a) Abrechnungszeitraum 01.01.2001 - 31.12.2001 + 3 Jahre = Verjährung am 31.12.2004

b) Rechnungsstellung 13.12.2002 / Jahresende 31.12.2002 + 3 Jahre = Verjährung am 31.12.2005?


Für Antworten bin ich sehr dankbar.

Hatschepsut
Stichwörter: verjährung + mahnung + mb + nebenkosten + ohne

0 Kommentare zu „Frage zur Verjährung von Nebenkosten / MB ohne Mahnung”

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