Wohnen und leben
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annetteemily hat diese Frage gestellt
Wir wohnen seit 7 Jahren in einer Mietwohnung. Die Einbauküche war bereits zur Übernahme der Wohnung mindestens 10 Jahre alt und abgewohnt. Ebenso der Küchenfußboden (lockere Fußleisten, PVC Boden). Nachdem wir nun doch noch länger dort wohnen wollen, möchten wir endlich mal eine schöne Küche haben. Müssen wir eine neue Einbauküche komplett selbst zahlen? Welche sinnvollen Lösungen gibt es, den Vermieter mit zu beteiligen - immerhin könnte dieser ja die Rechnung steuerlich geltend machen..
Und wer muß einen neuen Bodenbelag bezahlen - wir oder der Vermieter?
(Für die Küche haben wir damals - natürlich- nichts bezahlen müssen, wir haben einen Standardmietvertrag ohne Zusatzvereinbarungen).
Ich wäre sehr dankbar über Meinungen dazu!
Stichwörter: kche + kchenboden + mu + abgewohnte + wer

0 Kommentare zu „Wer muß neue Küche und Fußboden zahlen?”

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