Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo Forum,

ich habe ich von meinem Vermieter einen Nachweis über die Hinterlegung der Mietkaution angefordert. Die Frist der Mahnung (alles per Einschreiben) ist mittlerweile abgelaufen, ohne daß er irgendeine Reaktion gezeigt hat.
Nach Aussage anderer Eigentümer im Haus ist der Vermieter knapp bei Kasse, daher überweise ich die Miete auch auf das Konto der Hausverwaltung, die eine Sondervereinbarung mit dem Vermieter zur Wohnungsverwaltung getroffen hat (inklusive Abtretungserklärung).

Kann ich die Kaution mit kommenden Mietzahlungen verrechnen, damit ich nach meinem Auszug nicht meinem Geld hinterherlaufen muss oder besitzt die Angelegenheit vielleicht sogar schon strafrechtliche Relevanz?

Lieben Dank,
Oliver
Stichwörter: keinen + legt + nachweis + über + kaution

3 Kommentare zu „Vermieter legt keinen Nachweis über Kaution vor.”

fin Experte!

Sie können nicht einfach kommende Mietzahlungen einstellen und auf die Kaution verweisen. Schließlich stehen dem Vermieter die Kaution und Ihre Mietzahlungen zu. Die Kaution haben Sie doch hoffentlich überwiesen und damit einen Nachweis durch den Kontoauszug, dass Sie diese gezahlt haben. Das allein reicht aus um nachzuweisen, um zu beweisen,dass Sie die Kaution an den Vermieter gezahlt haben.
Selbst wenn Sie wissen bei welchem Bankinstitut diese angelegt wurde, so können Sie darüber nicht verfügen. Nur mit schriflicher Zustimmung des Vermieters am Mietende bis zu 6 Monaten danach.

tenant61 Experte!

. du hast einen anspruch darauf, dass der vermieter dir die korrekte anlage der kaution nachweist. ich habe das gerade eben erst in einem anderen topic erläutert. ein klarer hinweis ist, ob du einen freistellungsauftrag erteilen musstest bei der bank, bei der die kaution angelegt wurde, denn die kaution muss getrennt vom vermietervermögen agelegt werden. hast du keinen freistellungsauftrag unterschreiben müssen, kannst du mit ziemlicher sicherheit davon ausgehen, dass die kaution nicht oder nicht ordnungsgemäß angelegt wurde.

einen nachweis darüber, dass du die kaution gezahlt hast, hast du ja tatsächlich in form deines überweisungsbeleges. jetzt muss dir dein vermieter noch den nachweis über die korrekte anlage erbringen. mit der miete kannst du das leider nicht verrechnen. aber tritt ihm ruhig mal heftig auf die zehen und lass dich nicht abwimmeln, bevor du den nachweis nicht vorliegen hast.

was tun, wenn er den nachweis nicht erbringt? ehrlich, ich weiß es nicht. ich befürchte da gibt´s keine rechtliche handhabe. theoretisch wäre eine klage denkbar; macht aber wenig sinn. hat´s auch m.w. bisher nicht gegeben, wäre also mal was neues. das problem bei neuem ist, dass man nicht weiß, wie´s ausgeht.

oliver71

Hallo fin, olau tenant71, danke für die Antworten,

wenn ich Euch recht verstehe, soll ich also wie ein blödes Lamm meine Miete weiter bezahlen, um dann nach meinem Auszug auf der Rückzahlung der Kaution sitzen zu bleiben, weil der Vermieter zahlungsunfähig ist.
Das kanns ja nicht sein.

Wie sieht es mit einem Strafantrag wegen veruntreuender Unterschlagung aus?

Gruß,
oliver71

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.