Gast hat diese Frage gestellt
Vorab erst mal: wir haben unsere Wohnung fristgerecht gekündigt:
jetzt zu folgenden Problem:
Wir haben die letzte Betriebskostenabrechnung (Zeitraum 1.5.2003 bis 30.4.2004)per Anwalt angefochten. Dabei wurde festgestellt, das der Vermieter für sein zusätzliches Büro (70 m²), das mit auf dem Grundstück einzelnd steht, die Grundssteuer auf die 9 Mietparteien (570 m² Gesamtwohnfläche)umgelegt hat, genauso verhält es sich mit den restlichen Betriebskosten (Müll,Wasser, Straßenreinigung usw.)
Der Umlagenschlüssel war also schon im Mietvertrag bei Abschluß Okt. 2001 bewusst falsch angegeben. Können wir die Abrechnungen von Mietbeginn 2001 auch noch anfechten?? Wenn ja, benötige ich irgendein Urteil (Aktenzeichen)in dieser Richtung.