Susanne
unter folgenden Voraussetzungen kann die Grundsteuer auf den Mieter umgelegt werden:
Die Grundsteuer ist als Position der Nebenkosten im Mietvertrag aufgeführt, der Mietvertrag bezieht sich in der Klausel zu den Nebenkosten auf §27 der II. Berechnungsverordnung oder auf die Betriebskostenverordnung (in neueren Verträgen)
Was steht also in Deinem Mietvertrag?