Berthelstal 15.09.2010 11:14
Ihre Frage hat mit dem Mietrecht nichts gemeinsam, höchstens mit dem BGB.
Möglich wäre eine Verleumdungsklage, sofern denn eine solcher Tatbestand in Frage käme.
Da Sie hier offensichtlich aus guten Grund etwas verschweigen, denke ich mal, das man Ihnen nur die Levitten gelesen hat.
Auch wenn Sie die Wohnung nur selten nutzen, ist mit der Bezahlung der Miete Ihre Pflicht noch nicht erfüllt. Denke da an Hausordnung oder ähnliches.
Olliebollen 15.09.2010 15:35
Nein. Der Vermieter hat sich bei meiner Mutter lediglich darüber informiert was denn nun mit der Wohnung sei. Als diese meinte sie hätte keine Ahnung davon hat er sie über sämtliche Konditionen aufgeklärt.
Preis der Wohnung, seid wann ich sie gemietet habe etc.
Alles Informationen die ich aus guten Grund nicht an meine Eltern getragen haben möchte.
Ich verschweige nichts.
Um die Reinigung der Haustreppe hat sich sogar ein Freund gekümmert der immer noch in Hannover wohnt.
Olliebollen 15.09.2010 15:39
Es ist keine Verleumdung, da die Informationen die er gegeben hat ja korrekt sind.
Das würde im Umkehrschluss ja aber auch beispielsweise jedem Arbeitgeber erlauben jeder X Beliebigen Person auf die Nase zu binden wieviel einer ihrer Angestellten verdient etc
mfg Robin