Der_Mario
Nein, so ein Gesetz gibt es nicht, das ist ein Märchen.
Der Vermieter darf seine Wohnung selbstverständlich vermieten, an wen er will.
Nur wenn im Mietvertrag ausdrücklich eine Nachmieterklausel vereinbart ist, hat man das Recht zur Nachmietergestellung.
Mario30
Kannst du mir nocheinmal helfen. Ich habe gleich ein Beratungsgespräch.
Unsere kündigungsfrist läuft am 31.August aus.
Wir halten uns an diese Frist und zahlen diese 3 monate auch auch, aber
wie ist das jetzt wir selber sind im vorletzten monat schon in einer anderen wohnung und in der alten lassen wir im Julie Strom , (Enerie) abstellen, so das diese mit beginn des letzten monats, also August brach liegt nicht genutzt wird und auch kein Wasser und Stromm benutzt wird.
Muss ich dann für den August wo wir nicht mehr da sind und alles abgestellist auch Warm miete noch zahlen.
Hab gehört das man nur noch kaltmiete bezahlen braucht.Aber ich finde kein Gesetz keine klausel. Kannst du uns nochmal helfen??
Der_Mario
Sorry, aber da werdet Ihr die Warmmiete zahlen müssen.