Gast hat diese Frage gestellt
Hallöchen alle zusammen!
Habe folgendes Problem: wir wohnten bis 24.03.07 drei Jahre lang in einer Wohnung in der es in jedem Zimmer schimmelte (vor allem im Winter).
Der Vermieter behauptet jetzt, dass wir an dem Schimmel Schuld seien, da wir nicht gelüftet hätten.
Es ist jedoch selbst für Laien offensichtlich, dass der Schimmel durch schlechte Isolierung, undichtes Mauerwerk, undichte Fenster etc. verursacht wurde.
Jetzt haben wir heute einen Brief von seinem Anwalt erhalten in welchem wir Schäden beseitigen sollen (z.B. Risse in den Fußbodenplatten im Bad, Klobrille, noch verblieber Schimmel etc.), die wir nicht verursacht haben.
Dazu muss ich noch sagen, dass im Mietvertrag nichts darüber vermerkt ist, wer jetzt für solche Bagatellschäden aufkommen soll (nach meinem Wissen muss dann der Vermieter die Kosten für solche Reparaturen zahlen).
Wir sollen u.a. auch die Lackierung, die wir wegen der extremen Feuchtigkeit und Abblättern des alten Lackes an den Fenstern im Bad vornehmen mussten (ansonsten wären uns wohl über kurz oder lang die Fenster abgefault) wieder entfernen.
Die Wohnung ist bereits renoviert.
Des weiteren bezahlen wir für diesem Monat noch Miete und Nebenkosten aber unsere Wohnung wird von der Verwandtschaft (wohnt im selben Haus) betreten und wohl auch genutzt (zumindest weiß ich, dass unsere Terasse von ihnen genutzt wird).
Beim Umzug wurde unser Telefon von ihnen gestohlen (Anzeige läuft bereits) und unser Briefkasten wird auch von ihnen geleert.
Nächste Woche habe ich einen Termin beim Rechtsanwalt, wollte vorab schoneinmal wissen, ob der Vermieter das von uns verlangen darf.
LG, Cocinelle.
Nachtrag: Wir haben damals bei der Wohungsübernahme auch kein Übernahmeprotokoll erhalten!