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Gast Experte! hat diese Frage gestellt

Hallo- von einem Mietrecht und Steuertechnischen Anfänger!
Vielleicht könnt ihr mir helfen - ich würde mich sehr freuen.

Vor 2 Jahren haben meine Lebensgefährtin und ich zusammen ein Haus gekauft, das grundbuchtechnisch zu ungleichen Teilen auf uns beide aufgeteilt ist. Das Haus besteht aus einer Wohneinheit.

Wäre es denn nun möglich, daß ich meinen Anteil am Haus meiner Lebensgefährtin vermiete und sie mir ihren Anteil?

Ziel ist natürlich - wie sollte es auch anders sein - die Aufwendungen (Renovierungskosten, laufende Kosten etc.) steuerlich bei der Einkommensteuererklärung geltend zu machen.

Ist dies prinzipiell möglich? Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein? Andere Tipps?

Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr da einen Tipp / Erfahrung für mich hättet.

Schöne Grüße, Marvin
Stichwörter: haus + lebensgefährte + mieter + eigenen

3 Kommentare zu „Lebensgefährte als Mieter im eigenen Haus”

neuer Experte!

hallo,

der Gedanke ist nicht schlecht, wird das Finanzamt aber wohl nicht anerkennen, da das Haus 1 Wohneinheit ist, die sehr sehr schwer Räumlich zu trennen ist, z.b. wenn es nur 1 Badezimmer oder 1 Küche gibt, wie will man da jedem einen Raumanteil zuteilen ?

Ich würde mal sagen, das wird das Finanzamt auf jedenfall nicht mitmachen <!-- s :( --><!-- s :( -->

Gruß

Marvin

Hallo !

Vielen Dank für die Antwort!
Ich weiß nicht, ob das im Mietrecht allgemein so geregelt ist, aber ist es denn notwendig, daß man ein Objekt (Wohnung) als geschlossene Einheit vermieten muß. Könnte man nicht alle Räume alle Räume anteilig aufteilen?

Mir ist schon klar, daß die Räumlichkeiten, die eigenen Wohnzwecken dienen, nicht vermietet werden. Aber gilt das auch für anteilig genutzte Räumlichkeiten?
Letztendlich ist die Frage die: Können im Mietrecht grundsätzlich nur räumlich abgetrennte Wohneinheiten vermietet werden?

Schöne Grüße <!-- s :twisted: --><!-- s :twisted: -->

Gast Experte!

"Können im Mietrecht grundsätzlich nur räumlich abgetrennte Wohneinheiten vermietet werden?"

hmmmh im mietrecht vielleicht nicht, z.b. bei einer wohngemeinschaft...

aber das finanzamt wird die sache wohl etwas anders sehen ... <!-- s :( --><!-- s :( -->

ich glaube kaum das man mit sowas durchkommen wird...

gruß

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