neuer
hallo,
der Gedanke ist nicht schlecht, wird das Finanzamt aber wohl nicht anerkennen, da das Haus 1 Wohneinheit ist, die sehr sehr schwer Räumlich zu trennen ist, z.b. wenn es nur 1 Badezimmer oder 1 Küche gibt, wie will man da jedem einen Raumanteil zuteilen ?
Ich würde mal sagen, das wird das Finanzamt auf jedenfall nicht mitmachen <!-- s --><!-- s -->
Gruß
Marvin
Hallo !
Vielen Dank für die Antwort!
Ich weiß nicht, ob das im Mietrecht allgemein so geregelt ist, aber ist es denn notwendig, daß man ein Objekt (Wohnung) als geschlossene Einheit vermieten muß. Könnte man nicht alle Räume alle Räume anteilig aufteilen?
Mir ist schon klar, daß die Räumlichkeiten, die eigenen Wohnzwecken dienen, nicht vermietet werden. Aber gilt das auch für anteilig genutzte Räumlichkeiten?
Letztendlich ist die Frage die: Können im Mietrecht grundsätzlich nur räumlich abgetrennte Wohneinheiten vermietet werden?
Schöne Grüße <!-- s --><!-- s -->
Gast
"Können im Mietrecht grundsätzlich nur räumlich abgetrennte Wohneinheiten vermietet werden?"
hmmmh im mietrecht vielleicht nicht, z.b. bei einer wohngemeinschaft...
aber das finanzamt wird die sache wohl etwas anders sehen ... <!-- s --><!-- s -->
ich glaube kaum das man mit sowas durchkommen wird...
gruß