Gast
hallo,
der vermieter MUß eine nebenkostenabrechnung erstellen, das ist ihr recht, mahnen sie ihren vermieter an, setzen sie eine letzte frist, weisen sie auf die 12 monatsregelung hin, sollte z.b. nichts innerhalb 1 monat geschehen, müssen sie wohl den vermieter auf erstellung der abrechnungen verklagen, wegen minderung der miete wegen nicht erstellter abrechnung konnte ich leider nichts finden !
klagen per anwalt oder besser per mieterbund (ist günstiger) - gewinnen sie auf jedenfall - kostet dann natürlich nichts.
gruß
ncm
hallo und vielen dank für für ihre info !
ich habe mich in den letzten tagen im web ein wenig "schlau"gelesen und habe diverse texte/urteile gefunden, die besagen das ich als mieter ein zurückbehaltungsrecht bei der zahlung der nebenkosten habe, sofern der vermieter nach aufforderung und fristsetzung immer noch nicht abgerechnet hat.
ist das tatsächlich so ? will sagen: kann ich nach aufforderung & fristsetzung bis auf weiteres die nebenkostenzahlung einstellen ?
viele grüße <!-- s --><!-- s -->