smile30625 01.09.2009 14:57
Hallo,
bei einer grundlosen Kündigung durch den Vermieter steht auch dem WG-Mieter der gesetzliche Kündigungsschutz zur Seite. Da hier kein Kündigungsgrund ersichtlich ist, war die Kündigung unwirksam.
Also: Die Ruhe bewahren. Ihre Mitbewohnerin soll der Kündigung mit Einwurfeinschreiben widersprechen und nicht ausziehen.
Viele Grüße
smile