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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

wir haben mit unserem alten Vermieter/Hausverwaltung noch immer Probleme.
Wir haben eine 3 Zimmerwohnung von ca. 100 qm bewohnt.
Beheizt wurde die Wohnung mit Gas. Wir sind jedoch immer recht sparsam und auch etwas geizig was das Heizen angeht und haben dementsprechend wenig bis gar nicht geheizt. Lediglich die Wohnräume, in denen wir uns aufgehalten haben, z. B. das Wohnzimmer oder auch mal das Badezimmer (dieses jedoch nur kurz bevor es genutzt wurde) wurden beheizt.
Ferner ist ja auch zu sagen, dass das Jahr 2006 ab dem Frühjahr sehr warm war und sich das heizen ab Mai ohnehin völlig erledigt hatte bis in den Herbst hinein.

Als wir zum 1.9.06 aus der Wohnung ausgezogen sind wurde festgestellt, dass die Wohnung die sich direkt unter uns befunden hatte (ca. 20 qm – Appartment) mit unseren Heizungsrohren verknüpft ist und die Wohnung über unsere Gastherme mitgeheizt wurde. Wir haben also gut 1 ½ Jahre dieses Appartment unbewusst mit beheizt und dies wurde über unseren Gaszähler abgerechnet. Es wurde festgestellt dass unsere Heizungsrohere in die Wand durch den Boden in den untere Wohnung verlaufen und direkt in dessen Heizkörper enden. Die Heizungsrohere waren ständig heiß, egal wann man an die Leitungen gefasst hatte, auch wenn wir selbst die Heizkörper in der ganzen Wohnung ausgemacht hatten. Somit ist ja klar, dass die Rohre die darunter liegende Wohnung beheizt haben. Die Gasterme war selbstverständlich immer an, da darüber auch die Warmwasserversorgung geregelt wurde.

Nach dem wir die Vermutung hatten ,dass die Wohnung unter uns mit geheizt wurde durch uns, haben wir uns mit der Mieterin unter uns in Verbindung gesetzt und haben die Heizung mit ihr getestet. Sie hatte ihre Heizkörper an und wir haben die Gastherme abgeschaltet, so dass diese komplett aus war. Bereits nach kurzer Zeit konnte die Mieterin feststellen, dass die Heizung bei ihr kalt wurde und die Wohnung nicht mehr beheizt war.
Nach dem wir die Gastherme wieder eingeschaltet hatten, sprang umgehend die Heizung bei dieser wieder an und der Heizkörper wurde wieder warm.

Daraufhin haben wir einen Heizungsinstalateur hinzugezogen damit dieser unsere Feststellung bestätigt. Dieser Monteur hat dies jedoch zunächst nicht genau überprüft und traft lediglich die Aussage, dass ein Rücklaufventil offen sei und die Rohre daher ständig wie in einer Dauerschleife beheizt würden.

Wir haben dann, als wir zum 1.9 ausgezogen sind, von unserem Gasanbieter eine Abschlussabrechnung für den Gasverbrauch. Dieser Gasverbrauch habe sich für die Zeit von März bis August 2006 (in einer Zeit in der es eindeutig zu warm war zum heizen) erhalten. Er hat sich auf eine Höhe von 900 € belaufen, bei einem KW-Verbrauch von 18.000.
Vergleichweise ist zu sagen, dass wir im Jahr zuvor, für Feb. 05 bis Feb. 06 einen Verbrauch für 12 Monate von 12.000 kw hatten. Wie kann es also sein, dass wir für eine Zeit von 6 Monaten, in einer Zeit wo es mehr Hitze gab als irgendetwas anderes, einen Verbrauch von 18.000 kw haben und für ein ganzes Jahr einen Verbrauch von 12.000 kw. Da kann ja schon mal was ganz und gar nicht stimmen.

Nach dem wir damit zu unseren Vermieter, bzw. die Hausverwaltung (da sich der Vermieter nicht mit seinen Mietern auseinandersetzt), gesprochen hatten, waren diese lediglich dazu bereit 130 € der Gasnachzahlung zu übernehmen für den gesamten Zeitraum. Hierzu ist jedoch zu sagen, dass die Wohnung ja von uns beheizt wurde und die Hausverwaltung für die untere Wohnung einen monatlichen Abschlag für Gas erhalten hat vom Mieter.

Eine andere Wohnung, welche ebenfalls unter unserer Wohnung lag, wurde über unser Stromnetz versorgt. Erst nachdem wir darauf hingewiesen haben, wurden ein Zwischenzähler eingebaut, und dann sporadisch abgerechnet und anteilig aufgeteilt.

Seit gut 10 Monaten wohnen wir nun nicht mehr in dieser Wohnung und erst jetzt im Juli erhalten wir eine Abrechnung über die Nebenkosten für 2006 für den Zeitraum von 1.1. – 31.12.06. Wir sollen nun noch 300 € nachzahlen.

Für die Abrechnung wurden folgende Punkte aufgelistet:

Gebäudeversicherung,
Feuerversicherung
Grundsteuer
Wasserverbrauch
Abwasser
Oberflächenwasser
Müllgebühren.


Jetzt unsere Fragen:

1. Ist eine Abrechnung nach knapp 1 Jahr, nach dem wir ausgezogen sind, noch zulässig? Die Wohnung ist inzwischen auch wieder vermietet. Müssen die Kosten von uns jetzt noch immer bezahlt werden?

2. Wie wir deutlich feststellen können, haben sich die Versicherungssätze erhöht zum aktuellen datum. Müssen wir die Versicherungserhöhung zahlen obwohl wir nun ja schon seit 10 Monaten in einer neuen Wohnung wohnen? Die Hausverwaltung der alten Wohnung hat es bis heute nicht geschafft (10 Monate nach unserem Auszug) eine Abschlussabrechnung zu fertigen, und nun sollen wir die Hohen kosten tragen, wo für uns selbst auch nicht nach zu vollziehen ist, ob das tatsächlich nur für uns ist oder ob da, so wie wir vermuten auch kosten der neuen Mieter mit eingerechnet wurden.

3. Dürfen wir die Unterlagen der Versicherungen und der anderen Aufgelisteten Kosten einsehen um zu prüfen ob tatsächlich eine Erhöhung vorliegt?

4. Wie können wir gegen die überhöhte Gasabrechnung vorgehen?

5. Kann man die Gaseinnahmen, die die Hausverwaltung als pauschale der Mieterin des Appartments erhalten hat, mit der Nebenkostenabrechnung verrechnen?

6. Bzg. des nicht zugedrehten Rücklaufventils, welches nicht zugedreht wurde, ist nicht unsere Schuld, wie sogar der Monteur sage, kann man das als Mieter gar nicht wissen, da sich damit nur Monteure auskennen. Damit ist dies doch Sache des Vermieters und der Hausverwaltung und müsste doch daher von diesen getragen werden oder?

7. Kann man den Vermieter überhaupt anzeigen wegen Betruges?

Wir möchten uns für die übermäßig vielen Fragen entschuldigen, jedoch ist das in unseren Augen eine regelrechte Frechheit dass man vom Vermieter so abgezockt wird. Wir möchten dies so schnell wie möglich klären, da wir nicht finden, dass wir in der Schuld stehen oder etwas falsch gemacht hatten.

Der Mieterschutzbund macht da einfach nichts. Mir kommt es so vor, das die Anwälte dort einfach nicht die Lust haben, was zu unternehmen.


Wäre echt nett für eine Schnelle Hilfe und Antworten.


Mfg, Oliver Hochthurn
Stichwörter: vermieter + alten + Ärger + nebenkosten

0 Kommentare zu „Ärger mit dem alten Vermieter - Nebenkosten”

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