Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
ich hab eine Frage und wiess nicht wo ich sie sonst stellen kann.bin ich hier richtig? Wir haben nachträglich einen elektrischen Durchlauferhitzer der auch ohne großen aufwand wieder entfernt werden kann eingebaut. Unser Vermieter will das der wieder weg kommt und meint das das eine bauliche Veränderung an seinem Haus ist. Kann mir da vieleicht jemand eine Rat geben? Wir müssten sonst kalt duschen weil wir mit Holz und Kohle heizen und auch bei 30 Grad im Schatten die heizung befeuern müssten.
Stichwörter: durchlauferhitzer

3 Kommentare zu „Durchlauferhitzer”

Susanne Experte!

1. Wurde der Durchlauferhitzer ohne Zustimmung des VM eingebaut?
2. Es ist trotzdem möglich, heisses Wasser über Holzbefeuerung zu bekommen, das ist seit Bezug der Wohnung so möglich?

Können 1 und 2 mit "Ja" beantwortet werden muss der DL abgebaut werden, heisses Wasser kann ja hergestellt werden, der Aufwand dafür war bei Vertragsabschluss bekannt und ist daher vertragsmässig.

Gast Experte!

die 2 vormieter und ich (ingesammt 10 Jahre)bezahlen unsere miete bar auf die Hand!Kann man da von Schwarzgeld reden,auch wenn es nur um 205€ montl. geht?Müßte Sie das bei der Rentenkasse angeben?oder ist das ein Freibetrag?<br>Beim Abwasser bescheisst Sie auch den Abwasserverein!

Susanne Experte!

Früher gab es ein Mietbuch, doch wurden die Zahlungen immer eingetragen. Bekommt ihr eine Quittung?
Ohne Quittung keine Barzahlung leisten, da Ihr sonst die Zahlung gar nicht nachweisen könnt!
Natürlich sind Mieteinnahmen steuerpflichtig: sog. Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.