Susanne
1. Wurde der Durchlauferhitzer ohne Zustimmung des VM eingebaut?
2. Es ist trotzdem möglich, heisses Wasser über Holzbefeuerung zu bekommen, das ist seit Bezug der Wohnung so möglich?
Können 1 und 2 mit "Ja" beantwortet werden muss der DL abgebaut werden, heisses Wasser kann ja hergestellt werden, der Aufwand dafür war bei Vertragsabschluss bekannt und ist daher vertragsmässig.
Gast
die 2 vormieter und ich (ingesammt 10 Jahre)bezahlen unsere miete bar auf die Hand!Kann man da von Schwarzgeld reden,auch wenn es nur um 205€ montl. geht?Müßte Sie das bei der Rentenkasse angeben?oder ist das ein Freibetrag?<br>Beim Abwasser bescheisst Sie auch den Abwasserverein!
Susanne
Früher gab es ein Mietbuch, doch wurden die Zahlungen immer eingetragen. Bekommt ihr eine Quittung?
Ohne Quittung keine Barzahlung leisten, da Ihr sonst die Zahlung gar nicht nachweisen könnt!
Natürlich sind Mieteinnahmen steuerpflichtig: sog. Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.