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Mieterhöhung bei nachträglicher Feststellung größerer Wohnfläche
Allein die Neuvermessung der Wohnfläche mit dem Ergebnis einer größeren Fläche als im Mietvertrag ausgewiesen berechtigt den Vermieter nicht zu einer Mieterhöhung, wenn nicht eine Quadratmeter-Miete vereinbart worden ist.
Landgericht Berlin, Urteil vom 17.08.2001, Aktenzeichen: 64 S 148/01, NZM 2002, S. 733