Balkonexperte 12.08.2010 16:06
Sie mieten die Wohnung vom Vermieter und nicht vom Vormieter. Sagen Sie diesem, dass Sie nicht bereit sind, für diese "alte" Renovierung zu bezahlen.
Bladder 12.08.2010 18:01
Sollte keine schriftliche Abmachung zwischen Vermieter und Mieter darüber bestehen, wie nach Beendigung des Mietverhältnisses mit den eingebrachten Sachen zu verfahren ist, dann sieht es für den Noch-Mieter nicht gut aus.
Er wäre nämlich verpflichtet, den alten Zustand des Badezimmers wieder herzustellen. Siehe: Das Mietobjekt ist in dem Zustand zurückzugeben, in dem sich bei Vertragbeginn befand (BGH Urteil v. 23.10.1985, WM 1986,57).
Für den hier geschilderten Vorgang gibt es allerdings eine Ausnahme: wenn ein nachvollziehbares Interesse des Vermieters am Rückbau nicht ersichtlich ist (hier: Fliesenarbeiten) und in der Genehmigung kein ausdrücklicher Vorbehalt gemacht wurde. LG Berlin, Urteil vom 11. Dezember 1998, Az: 63 S 240/98 Quelle: Grundeigentum 1999, 316-317.
Um es vorerst mal kurz zu machen: Der Noch-Mieter sollte sich mit dem Vermieter darüber unterhalten, ob er nicht von ihm eine Abstandssumme erhalten kann, weil ja die Renovierung die Substanz des Bades vermutlich verbessert hat.