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Flensburger78 hat diese Frage gestellt
Wir wollen eine Wohnung anmieten.
Der Vormieter will aber 800 Euro Abstand für das von ihm selbst renovierte Badzimmer haben. Dieses hat er selbst vor 15 Jahren für ca 3000 D-Mark renoviert (Neue Fliesen, neue Amaturen). Der Vermieter will das zwar jetzt auch klären, dennoch frage ich mich, ob das wirklich gerechtfertigt ist !? 15 Jahre alt, 800 Euro... Das sind 6qm Badezimmer ...

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2 Kommentare zu „800 Euro für 15 Jahre altes Badezimmer”

Balkonexperte Experte! 12.08.2010 16:06

Sie mieten die Wohnung vom Vermieter und nicht vom Vormieter. Sagen Sie diesem, dass Sie nicht bereit sind, für diese "alte" Renovierung zu bezahlen.

Bladder Experte! 12.08.2010 18:01

Sollte keine schriftliche Abmachung zwischen Vermieter und Mieter darüber bestehen, wie nach Beendigung des Mietverhältnisses mit den eingebrachten Sachen zu verfahren ist, dann sieht es für den Noch-Mieter nicht gut aus.
Er wäre nämlich verpflichtet, den alten Zustand des Badezimmers wieder herzustellen. Siehe: Das Mietobjekt ist in dem Zustand zurückzugeben, in dem sich bei Vertragbeginn befand (BGH Urteil v. 23.10.1985, WM 1986,57).

Für den hier geschilderten Vorgang gibt es allerdings eine Ausnahme: wenn ein nachvollziehbares Interesse des Vermieters am Rückbau nicht ersichtlich ist (hier: Fliesenarbeiten) und in der Genehmigung kein ausdrücklicher Vorbehalt gemacht wurde. LG Berlin, Urteil vom 11. Dezember 1998, Az: 63 S 240/98 Quelle: Grundeigentum 1999, 316-317.

Um es vorerst mal kurz zu machen: Der Noch-Mieter sollte sich mit dem Vermieter darüber unterhalten, ob er nicht von ihm eine Abstandssumme erhalten kann, weil ja die Renovierung die Substanz des Bades vermutlich verbessert hat.

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