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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Vermietung eines Büroraums an Arbeitgeber

Vermietet ein Außendienstmitarbeiter seinem Arbeitgeber, der ihm ansonsten keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt, einen Büroraum im eigenen Einfamilienhaus, ist der Raum nicht als so genanntes häusliches Arbeitszimmer anzusehen, wenn er zumindest zu 50 Prozent zu beruflichen Zwecken genutzt wird. Folge: Der Steuerpflichtige ist daher bei der Geltendmachung von Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung nicht auf den ansonsten für häusliche Arbeitszimmer geltenden Jahresbetrag von 1250 EUR beschränkt.

Urteil des BFH vom 20.03.2003
VI R 147/00
RdW 2003, 390
Stichwörter: vermietung + arbeitgeber + büroraums

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