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tom-tom hat diese Frage gestellt
Ich bin nach zwei Jahren fristgerecht aus meiner alten Wohnung ausgezogen und habe zwei Fragen, zu denen ich gerne wissen möchte, ob das Verhalten des Vermieters korrekt ist:

1) Malerkosten
Ich musste beim Auszug die Wohnung komplett streichen, aus Zeitdruck habe ich dies fachgerecht durch einen Maler erledigen lassen. Die Kosten (600€) musste ich voll übernehmen.
Im Mietvertrag gibt es dazu zwei Paragraphen:
Zum einen der übliche Paragraph namens "Schönheitsreparaturn bei Vetragsende, Abgeltung noch nicht fälliger Schönheitsreparaturen". Demnach hätte ich nur 40% der Malerkosten übernehmen müssen.
Zum anderen gibt es aber noch einen am Schluss einen Paragraph "Sonstige Bestimmungen, in dem geregelt ist: "[...] Der Mieter verpflichtet sich nach dem Auszug die Wohnung frisch zu streichen." Der Vemieter hat sich natürlich auf diesen Paragraphen berufen und von mir verlangt, dass ich die Malerkosten voll trage. Gemäß dem, was ich aber gelesen habe, hat der BGH solche Klauseln als unwirksam erklärt, weil sie den Vermieter unverhältnismäßig benachteiligen (insbesondere bei kurzer Mietzeit). Stimmt das? Habe ich hier eine Chance, gegen den Vermieter vorzugehen?

2) Abzug der Kaution
Der Vermieter hat 170€ bei der Kaution einbehalten für "Heizthermenwartung, Abgasetest" durch den Kundendienst. Meinem Verständnis nach sind solche Kosten aber in den Betriebnebenkosten abgedeckt, denn in der Aufstellung dieser sind genau solche Kosten enthalten (wenn ich diese richtig interpretiere).
Ist der Abzug der Kaution rechtmäßig?

1 Kommentar zu „Verminderte Kaution / Malerkosten bei Auszug”

Forseti Experte! 18.01.2012 08:28

Zu 1. Hätte ich eine Kristallkugel könnte ich sehen, ob Sie eine Chance haben gegen den Vermieter vorzugehen. Da ich nicht wahrsagen kann, sollten Sie die Angelegenheit in die Hände eines Anwalts für Mietrecht legen. Der wird wissen, in wie weit Ihr Exvermieter gegen bestehende BGH Urteile verstoßen hat.

Zu 2. Alles zum Thema Kautionsrückzahlung finden Sie hinter diesem Link: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kaution_rueckzahlg.htm

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