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Versetzung eines Lehrers wegen Verhältnisses zu Schülerin
Ein Lehrer, der intime Beziehungen zu einer Schülerin unterhält, kann von seinem Dienstherrn allein deshalb an eine andere Schule versetzt werden. Daran ändert auch nichts, dass die Beziehung erst bekannt wird, wenn die Schülerin die Schule bereits verlassen hat und mittlerweile mit dem Lehrer zusammenlebt.
Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 25.10.2002
2 B 11567/02
Praktiker Report Heft 12/2002, Seite 10.3