Susanne
Stellt sich die Frage ob es nicht möglich ist, dass durch die Genehmigung zur Tierhaltung dies nicht als Mangel zu werten ist, sondern zur vertragsgemässen Nutzung gehört?
Mängel, die nicht im Übergabeprotokoll eingetragen wurden, können im Nachhinein nicht mehr geltend gemacht werden. Ohne Übergabeprotokoll kann der VM noch 6 Monate nach Mietende Mängel geltend machen.
Gast
Hi Susanne,
danke erstmal für die Hilfe.
Ich kann mir nicht vorstellen dass dies unter vertragsgemässe Nutzung zählt, zumindestens muss die Wohnung in einen vertragsgemässen Zustand beim Auszug übergeben werden.
Das Problem ist ja gerade das es ein Übergabeprotokoll gibt. Sind mit Unterzeichnung des Übergabeprotokolls alle versteckten Mängel automatisch Sache des Vermieters? Das deutsche Recht ist schon manchmal komisch aber wenn es so komisch ist, muss ich wohl in Zukunft bei Übergabe der Wohnungen einen Gutachter bestellen <!-- s --><!-- s -->. Hat jemand vielleicht mal gleiche Probleme gehabt.