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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo.

ich hoffe, ich bin mit meinen Fragen in diesem Forumsbereich richtig!

Wir haben im August letzten Jahres eine Eigentumswohnung erworben.

Jetzt haben wir eine Nebenkostennachzahlung bekommen, die sich 1.400 € beläuft. Das rührt vorallem daher, weil die Nebenkosten des Vormieters berücksichtigt worden sind, der allerdings schon 2 Jahre nicht mehr in der Wohnung gelebt hat.

Wir sind zwei Erwachsene und zwei Kinder mit jeweils 2 und 5 Jahren.
28 Eigentumswohnungen gehören zu dem Komplex, der ca. Baujahr 1970 ist.
Es ist so, daß die Gesamtwasserkosten für den Komplex abgerechnet werden, und dann "pro Kopf" von jeder Partei eingefordert werden.
Da bei uns 4 Köpfe berechnet werden dürfen, heißt das Warm- und Kaltwasserkosten von schlappen 1200 € pro Jahr. Wir hatten sonst ca. 500 € Wassergesamtkosten in unserer alten Mietwohnung pro Jahr.

Nächste Woche werden wir der ersten Eigentümerversammlung beiwohnen und haben bereits ein Fax an die Hausverwaltung gesandt, wo wir um die gesamten Wasserkostenabrechnungen für 2004 und 2005 gebeten haben.
Weiterhin haben wir mitgeteilt, daß wir die Installation von Wasseruhren als Tagesordnungspunkt angesprochen haben möchten.

Wir verbrauchen wenig Wasser, weil wir den ganzen Tag nicht zuhause sind und sonst generell sparsam im Wasserverbrauch sind.

Frage:

Es wird wohl abgestimmt werden unter den Eigentümern. Wenn die Mehrzahl gegen so eine Installation ist, hat man dann sonst noch Möglichkeiten, zu Wasseruhren zu kommen, oder muß man sich der Allgemeinheit fügen?
Ist eine rechtliche Durchsetzung sinnvoll und möglich?
Ist es richtig, daß bei Neubauten Wasseruhren Pflicht sind heutzutage?

Danke schonmal
Stichwörter: vs + wasseraufteilung + wasseruhren

1 Kommentar zu „Wasseraufteilung vs. Wasseruhren?!”

neuer Experte!

hallo,

die eigentümerversammlung ist eigentlich bindend, soweit ich weiß, kann man aber auf eigene Kosten eine Wasseruhr einbauen, da hat wohl niemand was gegen, solange die Kosten nicht von allen getragen werden müssen ...

wenn die eigentümerversammlung aber weiterhin beschließt die abrechnung des wasser "pro kopf" zu machen, werden sie sich wohl beugen müssen.

gruß

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