Gast hat diese Frage gestellt
Ungleiche Verteilung der Kosten für Winterwartung durch Gemeinde
Werden in einer Gemeinde auch Kosten für die Winterwartung als Bestandteil der Straßenreinigungskosten erhoben, darf die Gemeinde keinen einheitlichen Kostensatz zu Grunde legen, wenn Nebenstraßen nur bei extremen winterlichen Witterungsbedingungen oder auf Anforderung von Schnee und Eis befreit werden. Die Kostenregelung muss daher eine Differenzierung zwischen Anliegern an Hauptstraßen und Anliegern an nur gelegentlich geräumten Nebenstraßen vornehmen. Eine rechtswidrige Ungleichbehandlung wird auch nicht dadurch beseitigt, dass die Gemeinde bereit ist, auf Antrag betroffener Bewohner eine Gebührenerstattung vorzunehmen.
Urteil des VG Gelsenkirchen vom 06.09.2001
13 K 2110/98
Hausbesitzer Zeitung Heft 11/2002, Seite 19