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Verwaltungskosten Verwaltungskosten = sind im Sozialen Wohnungsbau sind als Bestandteil der Kostenmiete umlagefähig; im normalen Wohnungsmietrecht dürfen Verwaltungskosten nicht als Betriebskosten umgelegt werden. Ausnahme: Umlagefähigkeit im Gewerbemietrecht, wenn es vertraglich vereinbart wurde. - siehe auch WEG-Verwaltungskosten, Sondereigentumsverwaltung, >>RABANUS-Verwaltungen (Honorarliste)