Gast
Hallo,
manche Vermieter gaugeln einem vor Vertragsschluss gerne eine geringere Höhe der Nebenkosten vor, um die Wohnung eindlich vermietet zu bekommen. Frage mal bei den älteren Mieter nach, wie die tatsächlichen Kosten so in den letzten Jahren waren. Wenn die anderen immer schon so viel zu zahlen bzw. nachzuzahlen hatten hat der Vermieter zumindest fahrlässig gehandelt, Vorsatz ist wohl nicht zu beweisen. Im Ergebnis kannst du darauf einen Schadensersatzanspruch geltend machen. Die Abrechnung musst du jedenfalls zahlen, du kannst den Betrag aber ggfls. mit deinem Schadensersatzanspruch aufrechnen. Dein Schaden ist aber nur sehr schwer zu berechnen. Du müsstest darlegen können, dass du bei einer realistischeren Angabe der Nebenkosten eine andere Wohnung mit geringeren tatsächlichen Nebenkosten angemietet hättest. Dieser Nachweis ist indes wenn überhaupt nur sehr schwer zu führen.
Lass dir vom Vermieter alle Belege vorlegen und geh damit zu einem Mieterverein. Eventuell kann man ja hier und da noch ein wenig nachbessern. Desweiteren solltest du sofort den Vermieter darüber informieren, dass er demnächst als Nebenkostenvorauszahlung von dir ca. 1/12 der tatsächlich zu erwartenden Kosten erhält.
Josh