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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Verwirken von Gewährleistungsrechten

Vorbehaltlose Nachzahlungen des Mieters auf Mietzins führen dann nicht zur Verwirkung von Gewährleistungsrechten, wenn sie nicht eindeutig die Tilgung des bisher geminderten Teils der Miete bezwecken.

OLG Düseldorf, Urteil vom 30.07.2002 - Aktenzeichen: 24 U 200/01.

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