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Anspruchsberechtigter Personenkreis beim Sozialgeld
Anspruchsberechtigt auf Sozialgeld sind Personen, die
mit einem erwerbsfähigen Bedürftigen in einer
Bedarfsgemeinschaft leben und
keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz
über eine bedarfsorientierte
Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter voller
Erwerbsminderung haben
Zum Kreis der Anspruchsberechtigten zählen
nicht erwerbsfähige Partner
Kinder des Erwerbsfähigen oder eines Partners bis
zum 15. Lebensjahr
Kinder des Erwerbsfähigen oder eines Partners ab
dem 15. Lebensjahr*,
- die eine Schule besuchen und dem Grunde nach
keinen Anspruch auf BAFÖG haben oder
- in einer Berufsausbildung sind und dem Grunde
nach keinen Anspruch auf BAFÖG oder
Berufsausbildungsbeihilfe haben
* Kinder von Erwerbsfähigen oder Partners ab dem 15. Lebensjahr, die
keine Schule besuchen oder keine Berufsausbildung machen oder an
berufsvorbereitenden Maßnahmen teilnehmen, haben keinen Anspruch
auf Sozialgeld, sondern auf Arbeitslosengeld II.