mädi
ich hoffe mal so gut wie möglich helfen zu können.
die Nebenkostenabrechnung für 2005 ist 100%ig verjährt (ihr hättet sie bis zum 31.12.06 erhalten müssen). Solltet ihr aber ein Guthaben von euerem Vermieter bekommen, könnt ihr dies noch einfordern!
für die Nebenkostenabrechnung 2006 hat euer Vermieter bis 31.12.07 Zeit. Auch wenn ihr schon ausgezogen seit!
ich würde euch raten, euch einem Mieterbund anzuschließen. Da kostet die Mitgliedschaft auch nicht die Welt! Die haben auch einen Rechtsvertreter. ich glaube ohne Rechtsvertreter wird es schwierig sein die Kaution zurück zu bekommen <!-- s --><!-- s -->
ach ja, euer Vermieter sollte schon richtige Gründe haben um die Kaution einzubehalten! (hatte er welche?)
lg
mädi
Rano
Du hast Recht, es gibt keinen § zum Rückzahldatum der Kaution. Aber es gibt die sog. Rechtsprechung. Danach ist die Kaution 6 Monate nach Auszug (31.3.07) auszubezahlen, abzüglich einem Anteil, der voraussichtlich zur Deckung einer eventuellen BK-Abrechnung ausreicht.
Dies würde ich dem Vermieter per Einschreiben mitteilen und die Ausbezahlung der kompletten Kaution zu diesem Zeitpunkt verlangen.
Im gleichen Brief verlangt Ihr mit Fristsetzung 31.3.2007 eine ordnungsgemäße BK-Abrechnung für die Jahre 2003, 2004 sowie 2005 zur stichhaltigen Ermittlung eines eventuellen Guthabens aus BK-Vorauszahlungen, sowie zur Einschätzung eines eventuellen Rückbehalts aus der Kaution für die BK 2006.
Danach droht ihr mit Einschaltung eines Anwalts, sollten BEIDE Forderungen nicht erfüllt werden.
Offensichtlich hat Euer VM keine Lust zu der BK-Abrechnung. Euer Brief läßt ihm nur die Wahl, Euch die Kaution entweder zum 31.3. komplett auszubezahlen, oder sich die Arbeit mit den Abrechnungen -zu der er verpflichtet ist!- machen.
Grobpsychologisch würde ich tippen, ihr bekommt Euer Geld ein paar Tage vor dem Termin! <!-- s --><!-- s -->
Gruß
Ralph
PS: Sollte er die alten Abrechnungen doch machen, braucht ihr natürlich eventuelle Nachzahlungen nicht mehr zu begleichen.