forsetis 19.08.2012 13:11
Wenn nirgendwo der Begriff Nebenkostenvorauszahlung oder Abrechnung der Betriebskosten vermerkt ist, dann kann man davon ausgehen, dass der gezahlte Betrag als Pauschale anzusehen ist.
Zum Thema Kaution sollten Sie sich hier einlesen: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kaution_rueckzahlg.htm
mirakuka 26.08.2012 21:14
Muss ich eine Wohnungsübergabe mit dem Vermieter machen ? Hat er überhaupt das Recht von mir zu erwarten, dass die Wohnung neu gestrichen wird ? Was muss ich überhaupt machen in der Wohnung ? Besenrein, das ist sowieso klar. Ich versuche seit Tagen mit dem Vermieter einen Übergabetermin auszumachen, er reagiert einfach nicht. Kann ich die Schlüssel einfach bei Ihm vorbeibringen und abgeben ? Oder muss man eine Wohnungsbesichtigung mit Übergabeprotokoll machen ? Kaputt ist sowieso nichts.