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mirakuka hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich bin im Februar dieses Jahres in eine Wohnung eingezogen und habe damals mit dem Vermieter nur einen " vorläufigen Mietvertrag" abgeschlossen. Er sagte zwar immer wieder wir würden noch einen richtigen Vertrag machen, doch dies kam nie zustande. Nun muss ich aus beruflichen Gründen schon wieder umziehen und habe auch fristgerecht gekündigt, also drei Monate vor Auszug. Klappt auch alles.
Nun geht es aber darum, was ich nun bei Auszug eigentlich machen muss, von wegen Renovierung und so weiter. Und vor allem geht es um die Nebenkosten.

Im vorläufigen Vertrag steht nur folgendes :

Vorläufiger Mietvertrag zwischen.....

Die Wohnung ist in der....str. in....., Wohnung 44 incl. Garage und Keller.

" Die Wohnung wird gemietet ab 01.02.2012. Die Miete ist jeweils bis zum 03. des laufenden Monats zu überweisen.
Die Kaution in Höhe von € 910 ist bis zum 03.02.2012 zu überweisen.
Bankverbindung....

Dann wurde vom Vermieter noch mit Kugelschreiber eingefügt : Miete: .... Euro plus.... Euro Nebenkosten.

Wie läuft das nun mit der Nebenkostenabrechnung ? Was darf abgerechnet werden, und muss ich mehr tun als die Wohnung besenrein zu hinterlassen ?

Wann spätestens muss der Vermieter mir die Kaution zurückgeben ?

Vielen Dank

2 Kommentare zu „vorläufiger Mietvertrag”

forsetis Experte! 19.08.2012 13:11

Wenn nirgendwo der Begriff Nebenkostenvorauszahlung oder Abrechnung der Betriebskosten vermerkt ist, dann kann man davon ausgehen, dass der gezahlte Betrag als Pauschale anzusehen ist.

Zum Thema Kaution sollten Sie sich hier einlesen: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kaution_rueckzahlg.htm

mirakuka 26.08.2012 21:14

Muss ich eine Wohnungsübergabe mit dem Vermieter machen ? Hat er überhaupt das Recht von mir zu erwarten, dass die Wohnung neu gestrichen wird ? Was muss ich überhaupt machen in der Wohnung ? Besenrein, das ist sowieso klar. Ich versuche seit Tagen mit dem Vermieter einen Übergabetermin auszumachen, er reagiert einfach nicht. Kann ich die Schlüssel einfach bei Ihm vorbeibringen und abgeben ? Oder muss man eine Wohnungsbesichtigung mit Übergabeprotokoll machen ? Kaputt ist sowieso nichts.

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