Arbeitsbiene
Nach nunmehr 31-jähriger Betriebszugehörigkeit hat mir mein AG einen neuen Arbeitsvertrag vorgelegt, indem meine wöchentliche Arbeitszeit von 40 auf 25 Std. gekürzt wird.
1.) Gibt es Fristen, wieviele Monate vorher er eine neue Arbeitszeitregelung bekannt geben muss?
2.) Hat mein Arbeitsplatz dann als "Teilzeitkraft" eine andere Bedeutung, v.a. für die Berechnung eines evtl. ALG-Anspruches (letzten 12 oder 36 Monate)?
3.) Welche Rechte habe ich als AN? Wenn ich den neuen Vertrag nicht annehme, kann mir dann gekündigt werden?
4.) Bei einem neuen Vertrag geht mir doch meine langjährige Betriebszugehörigkeit verloren und damit evtl. eine höhere Abfindung?
5.) Was habe ich selbst für Kündigungsfristen einzuhalten?