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Hält ein Mieter zu viele Tiere in seiner Wohnung, kann ihn der Vermieter unter Umständen beim Auszug zu einer Komplettrenovierung verpflichten. Darauf weist der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin hin. Er beruft sich dabei auf ein Urteil des Landgerichts Mainz (Az.: 6 S 28/01). <br />
Das Gericht hatte sich mit dem Fall eines Mieters zu befassen, der die Erlaubnis zur Haltung einer Katze oder eines kleinen Hundes hatte. Stattdessen versorgte er in seiner Zweizimmerwohnung einen Schäferhund, zwei Chinchillas und sieben Katzen. Die Richter bezeichneten dies als «exzessive Tierhaltung», durch die der Mieter vertragswidrig von der Wohnung gebraucht gemacht habe. Daher sei der Anspruch des Vermieters auf komplette Renovierung gerechtfertigt. (dpa/gms)<br />
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