caro612 hat diese Frage gestellt
Wenn der Vermieter Miete einklagt und zudem Vorauszahlungen auf die Nebenkosten. Nach Rechtshängigkeit wird dann eine Abrechnung erstellt.
Was passiert dann mit der Klage.
Ich weiß nur, dass mit Abrechnungsreife, d.h. nach Ablauf der Abrechnungsfrist der Anspruch auf Vorauszahlung erlischt- weswegen die Klage dann insoweit für erledigt erklärt werden sollte.
Was ist aber, wenn nur eine Abrechnung vorliegt? Gibt es hierzu Rechtsprechung?