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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
In unserem Haus ist kürzlich, nachdem die Mehrheit der MieterInnen dafürgestimmt haben, eine Gegensprechanlage installiert worden.
Obwohl ich in einem auf nur vier Jahre befristeten Mietverhälnis
bin, muss ich die anteiligen Kosten von 35 Euro im Monat x 12 bezahlen.
Meine Fragen:

Ist das korrekt so ?

Kann ich beim Auszug etwas davon zurückverlangen, schließlich profitieren die NachmieteInnen auch von der Gegensprechanlage?

Und was ist wenn "in meiner Zeit" ein Lift eingebaut wird, werde ich dann auch zur Kasse gebeten?

Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Danke im Voraus
Stichwörter: bezahlt + gegensprechanlage

1 Kommentar zu „Wer bezahlt die Gegensprechanlage????”

Oliver Curd Experte!

Hi,

Fcat ist, dass der Einbau einer Gegesprechanlage eine Modernisierung ist, sie hebt den Wohnwert und ist so auf die Mieter umlegbar.

Doch bei der Umlegung gibt es Grenzen:

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(1) Hat der Vermieter bauliche Maßnahmen durchgeführt, die den Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern oder nachhaltig Einsparungen von Energie oder Wasser bewirken (Modernisierung), oder hat er andere bauliche Maßnahmen auf Grund von Umständen durchgeführt, die er nicht zu vertreten hat, so kann er die jährliche Miete um 11 vom Hundert der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen.

(2) Sind die baulichen Maßnahmen für mehrere Wohnungen durchgeführt worden, so sind die Kosten angemessen auf die einzelnen Wohnungen aufzuteilen.

(3) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.


mfg.

O.C

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