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Vorzeitige Vertragsbeendigung bei Stellung eines Ersatzmieters
Will ein Mieter vorzeitig einen befristeten Mietvertrag lösen, braucht er gute Argumente und vor allem einen geeigneten Nachmieter. Der Vermieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den vom Mieter gestellten Ersatzmieter zu akzeptieren. Die Weigerung des Vermieters kann im Einzelfall jedoch treuwidrig sein mit der Folge, dass sein Anspruch auf Mietzinszahlung erlischt.
Das Oberlandesgericht Koblenz sah den Wunsch eines 72-jährigen, unter Arthrose leidenden Mieters, der sich vor allem auch aus klimatischen Gründen nach La Palma auf Mallorca verändern wollte, um dort zusammen mit seiner Frau eine kleinere und seinen Bewegungsproblemen entgegenkommende Wohnung zu beziehen, als hinreichenden Grund für eine vorzeitige Auflösung des noch über mehrere Jahre laufenden Mietvertrages an. Da er auch ein Ehepaar als Nachmieter nachweisen konnte, gegen das vernünftigerweise keine sachlichen Bedenken erhoben werden konnten, musste der Vermieter den Mieterwechsel akzeptieren.
Urteil des OLG Koblenz vom 16.10.2003
5 U 197/03
NZM 2004, 39