Gast hat diese Frage gestellt
Hallo, ich wohne derzeit in einem Studenten - Appartement und würde gerne vorrzeitig kündigen!
In unserem Mietvertrag ist es bisher jedoch so geregelt das wir erst zum 30.09.2005 kündigen können.
Meine Frage ist nun ob wir nicht trotzdem Anspruch auf die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten haben ?
Dankeschön