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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Habe am 10.02.03 einen mietvertrag unterschrieben, der auf die dauer von 2 jahren abgeschlossen wurde. ohne begründung ec. habe nun meine kündigung mit 3 monatiger kündigungsfrist dem Vermieter eingereicht. Der verlangt nun von mir drei Nachmieter. ist das laut BGB seit dem 09.01 zulässig?
Stichwörter: vorzietige + kündigung

1 Kommentar zu „vorzietige kündigung”

Oliver Curd Experte!

Hallo,


ein befristetes Mietverhaltnis, da muss immer ein Grund angeben sein, sonst ist es automatisch ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit und dort brauchen Sie keinen Nachmieter zu suchen, da Sie fristgerecght kündigen.

mfg

O.C

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