Der_Mario
Hallo Daniela.
Der Mieter darf seine Wäsche in der Wohnung trocknen. Er muss aber dafür sorgen, dass dadurch keine Schimmelbildung auftritt. Eine Klausel, die das Wäschetrocknen in der Wohnung untersagt, ist unwirksam. (Urteil hab ich gerade nicht parat)
Ist dieser "Gemeinschafts-Wäschetrockner" im Mietvertrag fixiert? Wenn ja, fordere die Vermieterin auf, sofort wieder einen Trockner bereitzustellen.
Wenn Du einen abschließbaren Keller hast, kann Dir der Vermieter nicht vorschreiben, was Du dort zu tun oder lassen hast. Jedenfalls solange Du ihn nicht zweckentfremdest oder für illegale Aktivitäten nutzt.
Daniela Böhm
Hallo Daniela.
Der Mieter darf seine Wäsche in der Wohnung trocknen. Er muss aber dafür sorgen, dass dadurch keine Schimmelbildung auftritt. Eine Klausel, die das Wäschetrocknen in der Wohnung untersagt, ist unwirksam. (Urteil hab ich gerade nicht parat)
Ist dieser "Gemeinschafts-Wäschetrockner" im Mietvertrag fixiert? Wenn ja, fordere die Vermieterin auf, sofort wieder einen Trockner bereitzustellen.
Wenn Du einen abschließbaren Keller hast, kann Dir der Vermieter nicht vorschreiben, was Du dort zu tun oder lassen hast. Jedenfalls solange Du ihn nicht zweckentfremdest oder für illegale Aktivitäten nutzt.[/quote:5f4af]
Hallo es geht nicht darum ob ich in der Wohnung trocknen darf sondern das ich es dort nicht will! Ich möchte weiter den Keller nutzen wie seit 10 Jahren...
Es steht nix spezielles im Mietvertrag sodern nur in der Hausordung das die Wäsche nicht in der Wohnung sonderen im Waschkeller zu trockenen ist...
Genau das möchte ich jetzt auch so wie bisher...aber die Vermieterin will das man in der Wohnung trocknet....
Sie will den Keller frei lassen...es ist ein allgemeiner Keller... nicht unser eigener abschließbarer....
Gruß Daniela