Susanne
Darüber sind sich auch die Gerichte nicht einig.
I.d.R. spricht man davon, dass ein Besuch bei 6-8 Wochen am Stück endet.
Allerdings geht das Deine VM nichts an, wenn er ab und zu bei Dir übernachtet, Du übernachtest doch sicher auch ab und zu bei ihm, das sollte sich ausgleichen.
Dein Freund könnte sich beim Amt eine Meldebescheinigung besorgen, dann kannst Du beweisen, dass die Behauptung Deiner VM falsch ist.
Grundsätzlich geht es bei dieser Frage um die Nebenkosten, die nach dem Personenschlüssel umgelegt werden. Ist er aber nicht als 2. Person offiziell bei Dir gemeldet, kann hier auch nichts erhöht werden.
Andererseits wird Dir ja auch nichts weniger berechnet für die Zeit, die keiner in der Wohnung anwesend ist.
tenant61
. auch täglicher besuch ist nur besuch und übernachtungsbesuch ist auch nur besuch.
die von susanne genannten 6-8 wochen kann man als grobe richtschnur ansehen. bleibt der besuch länger, muss er bei den nebenkosten berücksichtigt werden. wenn er oder ihr zwischendurch auch immer wieder seine wohnung nutzt, gibt es keinen grund, warum er in der abrechnung für deine wohnung mit aufgeführt wird. tatsächlich sollte die vorlage einer meldebescheinigung in diesem fall ausreichen.
fin
Diese Frage wird oft danach beantwortet, wo denn der tatsächliche Lebensmittelpunkt eines Menschen ist. Hat Dein Freund in den letzten 3 Monaten nur noch sporadisch seine Wohnung aufgesucht, um Sachen zu holen etc. und ist auch von Deiner Wohnung aus meist zur Arbeit gefahren, so wird es nicht so gewichtig sein, wo er denn nun tatsächlich angemeldet ist.
Es gibt ja auch eine Menge Mieter, die noch in einem anderen Ort gemeldet sind, sich nicht abmelden, aber trotzdem für die Nebenkosten in Anspruch genommen werden müssen.
Solltest Du eine Pauschale der Nebenkosten vereinbart haben, eine Warmmiete, so kann der Vermieterin hier durchaus Verlust entstehen.
sandfloh
Zunächst einmal danke für eure Antworten.
Es ist schon so, dass wir häufig bei mir sind. Aber es kommt auch vor, dass mein Freund eine halbe Woche garnicht zu mir kommt. Das weiß meine Vermieterin allerdings besser! Sie meint, dass käme nicht vor! Und ich bin laut ihren Aussagen auch immer bei mir zu Hause.
M. M. ist es aber doch sehr ausgewogen; am WE sind wir dann doch häufig unterwegs und leben bei ihm. Und in der Woche bin ich wegen Arbeit und Schule meines Kindes bei uns.
Ich werde nun alles pingelig genau aufschreiben, wo, wann, wer übernachtet und gelebt hat und hoffe, dass ich keine Kündigung wegen Überbelegung bekomme.
Liebe Grüße
sandfloh
Susanne
Natürlich nicht! Nach geltendem Recht darf Dein Lebensgefährte bei Dir einziehen ohne die Zustimmung des VM, er muss halt nur informiert werden.
Wenn Du Hartz iV Empfänger bist und eine Lebensgemeinschaft nicht angibst ist das natürlich Betrug.