Gast
Hallo, die Reparatur der Heizung muss der Vermieter selbst tragen, während die Wartung der Heizung unter Betriebskosten fällt - und damit auf die Mieter umgelegt werden kann.
Es steht dem Vermieter frei, ob er nach qm - pro kopf oder nach der wasseruhr abrechnet ! er kann nach der wasseruhr abrechnen, muß es aber nicht !