Susanne
Wenn Du festgestellt hast, dass Deine Nebenkostenabrechnung falsch ist, musst Du den VM schriftlich auf den Fehler hinweisen und eine Korrektur verlangen. Ergibt die Korrektur eine erhöhte Nachzahlung an Dich, musst Du nicht zahlen, ergibt die Korrektur ein Guthaben für Dich, ist dies vom VM zu zahlen.
Schrooti
Gibt es nicht soetwas wie eine Verjährungsfrist für die Nebenkostenabrechnung? Ich habe mich ja schließlich mit der Überweisung der Nachzahlung mit der Abrechnung einverstanden erklärt.
Susanne
Die Abrechnung wurde Dir fristgemäss zugestellt. Ab dem Zeitpunkt der Zustellung hat der Mieter 12 (!!!) Monate Zeit, die Abrechnung zu prüfen und Einwände anzubringen (nach BGB). Ergibt sich aus der (falschen) Abrechnung eine Nachzahlung für den Mieter, ist diese mit der Zustellung fällig. -> Prüfung der Abrechnung und Zahlung der Forderung sind also 2 unabhängige Sachen. Damit ist eine Zahlung auch keine Zustimmung zurAbrechnung, man muss auch nicht unter Vorbehalt zahlen.
Allerdings sollte die Korrektur jetzt auch zügig kommen, diese muss aber nicht innerhalb der Ausschlussfrist sein!