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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen!

Ich habe mal ne Frage:

Wir haben in einem kleinen Gewerbegebiet einen ca. 20 qm großen Büroraum mit 25 qm Lagerfläche angemietet. Die Miete beträgt ca. 130 EURO + 20 EURO Neben- und Energiekosten.

Jetzt kam die 1. Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2005. Strom ist eigentlich klar, genauso wie Wasser. Des weiteren werden fällig:

Meßpreispauschale von 27,-- €
Wartungskosten 84,-- €
EEG-KGKW 35,-- €

Kann der Vermieter eine Meßpreispauschale berechnen? Und was sollen Wartungskosten sein? Hier wurde nicht einmal etwas "gewartet". Die Wartungskosten schwanken von Monat zur Monat, mal 2,40 € dann mal 20,50 € usw. Das Einzige Problem hier ist die Heizung die häufig im Winter garnicht richtig funktioniert hat. Dies haben wir dem Vermieter mehrmals mitgeteilt, passiert ist jedoch nix und wir haben uns in den Wintertagen mit nem Heizlüfter selber geholfen.

Danke für Antworten.
Stichwörter: worden + gewartet + wartungspauschale

1 Kommentar zu „Wartungspauschale wenn nie etwas gewartet worden ist?!?”

Rano Experte!

Hmmm .. bin gerade etwas ratlos:
Wieso benötigt eine Immobilie eine Elektroenzephalographie?!
Im Ernst: Was bedeutet EEG-KGKW[/i:2e404]??

Hier scheint es sich zu lohnen, mal die Belege einzusehen!
Wartungen an Heizungsanlagen werden i.d.R. nur einmal jährlich durchgeführt und werden umgelegt. Reparaturen können (im Wohnungsmietrecht) nicht umgelegt werden. Bei Gewerbemietverträgen ist vieles möglich. Hier also mal die entspr. Passagen im MV studieren!

Gruß
Ralph

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