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Heizen und Lüften in einer Mietswohnung
Ein Mieter kann die Miete nicht wegen Schimmelbildung mindern, wenn die Feuchtigkeitsschädendurch zu geringes Heizen oder Lüften entstanden sind. Die entschieden die Richter des OLG Frankfurt a.M. . Für eine ordnungsgemäße Belüftung reiche es aus, dass morgens zweimal und abends einmal quergelüftet werde.