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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo,

bin neu hier und sehr froh dieses forum gefunden zu haben. ich brauche dringend eure hilfe.

ich habe 8 monate in einer wohnung gewohnt, für die ich keinen mietvertrag hatte (vermieterin wollte keinen). ich bin ohne einhaltung der kündigungsfrist ausgezogen, weil mich die nachbarn terroriesiert haben.
in der wohnung hatte ich ölheizungen. nach meinem einzug habe 1000 liter für 618 € getankt. vor meinem auszug hat die vermieterin zu mir mündlich gesagt sie würde mir dass restliche öl (6/7) abnehmen. wären als 529 €. wir haben vereinbart, dass ich sie diesbezüglich anrufe. bin mitte januar ausgezogen. dann habe ich vergeblich versucht sie zu erreichen. dann bin ich zu ihr hingefahren und habe ihr den schlüssel übergeben. das geld für das öl hätte sie jetzt nicht zuhause hat sie gesagt.
ich solle sie diesbezüglich noch einmal anrufen. habe ich auch 3 wochen vergeblich versucht...vor eineinhalb wochen ist sie zu meiner mutter ins geschäft gekommen, und hat gesagt ich muss die löcher die ich in die wände gebort habe verspachteln, außerdem will sie in der küche eine komplett neue arbeitsplatte haben. habe in die arbeitsplatte ein loch gebort, um meinen geschirrspüleranschluss gebohrt. außerdem möchte sie dass ich im wohnzimmer die farbflecken wegputzte. habe die wände im wohnzimmer weiß gestrichen. wenn ich bis morgen[/b:2208e] nicht die löcher zu mache, geht sie zum anwalt. jetzt zu meiner eigentlichen frage. ich wäre ja dazu bereitgewesen, alles zu verputzen usw. aber sie will mir jetzt auf einmal das öl nicht mehr abnehmen. aber ich kann es ja nicht mitnehmen. und deshalb bin ich nicht bereit, die löcher zu verspachteln, und eine neue küchenplatte montieren zu lassen. welche rechte bzw. pflichten habe ich jetzt? muss ich dass alles machen, obwohl sie mir mein öl nicht ablösen will? ist sie verpflichtet mir dass öl abzunehmen? wie gesagt ich habe keinen mietvertrag. bitte helft mir. ich bin verzweifelt.

vielen dank

kjara

2 Kommentare zu „renovierung ohne mietvertrag.bin verzweifelt.bitte helft mir”

Gast Experte!

hallo,

da sie keinen mietvertrag haben und sie wohl die mündlichen vereinbarungen betreffend "restöl" wohl schlecht beweisen können, sieht es in diesem punkt nicht gut aus...

zum thema schönheitsreparatur (dübellöcher usw.) können sie dagegen es ruhig angehen lassen, ohne mietvertrag wo drinsteht, was sie nach dem auszug an renovierung / schönheitsreparaturen machen sollen/müssen, MUß im mietvertrag aufgeführt werden, wenn nicht, hat der vermieter pech !!!

Nach dem Gesetz ist stets der Vermieter für die Schönheitsreparaturen zuständig.

Wird im Mietvertrag nichts anderes vereinbart, so ist gemäß § 535 BGB stets der Vermieter für die Durchführung der Schönheitsreparaturen zuständig.[/b:96038] Das ist jedoch eher der Ausnahmefall. In fast allen Wohnungsmietverträgen finden sich Klauseln zur Übernahme der Schönheitsreparaturen durch den Mieter. Aber Achtung: Nicht jede Klausel zu Schönheitsreparaturen ist wirksam. Unwirksame Klauseln können dazu führen, dass der Vermieter die Schönheitsreparaturen selbst durchführen muss.

Christian Zombeck

Habe gerade eine neue Anwaltseite endeckt, welche durch aktuelle Beiträge in überschaulichem Umfang + Anwaltsuche mein Interesse geweckt hat.
Dieser Artikel ist im Moment wohl sehr passend und von höchstem Interesse!
<!-- m --> http://www.anwaltseiten24.de/recht/news/news/aktienindizes-der-internationalen-leitborsen-24 http://www.anwaltseiten24.de/recht/news ... en-24.html <!-- m -->

Es geht um mögliche Rückerstattung von Müllgebühren wegen des Streiks.

Mit freundlichen Grüssen
Christian Zombeck

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