Gast
hallo,
da sie keinen mietvertrag haben und sie wohl die mündlichen vereinbarungen betreffend "restöl" wohl schlecht beweisen können, sieht es in diesem punkt nicht gut aus...
zum thema schönheitsreparatur (dübellöcher usw.) können sie dagegen es ruhig angehen lassen, ohne mietvertrag wo drinsteht, was sie nach dem auszug an renovierung / schönheitsreparaturen machen sollen/müssen, MUß im mietvertrag aufgeführt werden, wenn nicht, hat der vermieter pech !!!
Nach dem Gesetz ist stets der Vermieter für die Schönheitsreparaturen zuständig.
Wird im Mietvertrag nichts anderes vereinbart, so ist gemäß § 535 BGB stets der Vermieter für die Durchführung der Schönheitsreparaturen zuständig.[/b:96038] Das ist jedoch eher der Ausnahmefall. In fast allen Wohnungsmietverträgen finden sich Klauseln zur Übernahme der Schönheitsreparaturen durch den Mieter. Aber Achtung: Nicht jede Klausel zu Schönheitsreparaturen ist wirksam. Unwirksame Klauseln können dazu führen, dass der Vermieter die Schönheitsreparaturen selbst durchführen muss.
Christian Zombeck
Habe gerade eine neue Anwaltseite endeckt, welche durch aktuelle Beiträge in überschaulichem Umfang + Anwaltsuche mein Interesse geweckt hat.
Dieser Artikel ist im Moment wohl sehr passend und von höchstem Interesse!
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Es geht um mögliche Rückerstattung von Müllgebühren wegen des Streiks.
Mit freundlichen Grüssen
Christian Zombeck