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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Ich habe folgendes Problem und brauche dringend Hilfe.

Ich bin im Juni 2004 aus meiner alten Mietwohnung ausgezogen und habe auch bis zu diesem Zeitpunkt Miete bezahlt.

Im Mai 2004 hatte es für diese Wohnung einen Eigentümerwechsel gegeben. Demnach habe ich die Mieten für Mai und Juni an den neuen Eigentümer gezahlt.

Nach meinem Auszug wurde im Juli 2004 eine Zwischenablesung, für unseren Heiz- und Wasserverbrauch im bisherigen Jahr 2004, durch die Ablesefirma vorgenommen.

Nun habe ich von dem alten Eigentümer der Wohnung kürzlich eine Nebenkostenabrechnung erhalten, die eine sehr hohe Nachzahlung von mir verlangt.

Dabei hat der alte Eigentümer die abgelesenen Zählerstände vom Juli 2004 zugrundegelegt, jedoch nur meine Nebenkostenzahlungen bis April/2004 (wo der Eigentümerwechsel stattgefunden hat) berechnet. Die Nebenkosten für 05-06/2004 hatte ja der neue Eigentümer bekommen. Außerdem wurden mir die Kosten für die Zwischenablesung im Juli berechnet, obwohl ich gar nicht von mir aus gekündigt habe.

Dazu kommt, dass ich von den neuen Eigentümern der Wohnung noch keine Nebenkostenabrechnung für die Monate 05-06/2004 erhalten habe.

Meine Fragen sind nun folgende:

1.Ist es richtig, dass ich für das Jahr 2004 zwei Nebenkostenabrechnungen (jeweils eine vom alten und eine vom neuen Eigentümer) bekommen kann? Ist es nicht eher so, dass mich einer komplett abrechnet. Schließlich werden die Energiekosten ja anteilig auf jeden Monat umgelegt. Kann echt von mir als Mieter verlangt werden, dass ich da durchblicke?

2. Ist es in Ordnung, dass mir die Kosten für die Zwischenablesung berechnet werden? Schließlich wurde mir die Wohnung gekündigt.

Für antworten wäre ich sehr dankbar.

Gruß

P.J.

1 Kommentar zu „Eigentümerwechsel, danach Auszug - Wer darf abrechnen?”

Susanne Experte!

1. Gesetzlich korrekt.
2. Würde ich auch mit dieser Begründung ablehnen.

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