Gast
Hallo,
kommt darauf an ob Sie eine Warmiete oder Kaltmiete mit Wasserzähler haben. Bei einer Warmmiete hat der Vermieter schon ein starkes Interesse zu wissen wer sonst noch in der Wohnung öfter wohnt, da er selbst indirekt die Mehrkosten Ihres Besuchs mitbezahlt.
Bei Zählern wird nach Verbrauch abgerechnet und der Mehrverbrauch fällt in Ihren Finanzierungsbereich.
4-5 Tage kann Besuch natürlich ohne Probleme bleiben, auch öfter, aber nach ca. 3 Monaten gilt das dann doch als Dauerbesuch und Sie sollten das dem Vermieter melden.
Ein neuer Vertrag muß nicht gemacht werden, nur wenn Ihr Freund tatsächlich beabsichtigt seinen Lebensmittelpunkt in Ihrer Wohnung zu haben. Dazu gehört dann aber auch das Abmelden der Wohnadresse bei seinen Eltern. Der Vermieter ist aber nicht verpflichtet einem neuen Mietvertrag zuzustimmen. Ihr Freund kann auch so bei Ihnen einziehen. Die finanziellen und andere Verpflichtung aber bleiben dann bei Ihnen.