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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo allerseits,


ich plane eine Wohnung zu mieten und da ich sie selbst nur quartalsweise (studienbedingt) nutzen werde, beabsichtige ich sie in der anderen Zeit zwischen zu vermieten. Jetzt möchte ich mal wissen, was ich hierbei zu beachten habe. Rechtlich und erfahrungsgemäß? Der Vermieter ist theoretisch einverstanden, muss ich mit jedem Zwischenvermieter einen Vertrag machen und den Vermieter diesen auch unterzeichnen lassen oder wie läuft das ab? Wäre sehr dankbar für Tipps rund um`s Thema.

Grüße

Yvydrivy
Stichwörter: zwischenvermietung + beachten

2 Kommentare zu „Was ist bei Zwischenvermietung zu beachten?”

Gast Experte!

Hallo allerseits,


ich plane eine Wohnung zu mieten und da ich sie selbst nur quartalsweise (studienbedingt) nutzen werde, beabsichtige ich sie in der anderen Zeit zwischen zu vermieten. Jetzt möchte ich mal wissen, was ich hierbei zu beachten habe. Rechtlich und erfahrungsgemäß? Der Vermieter ist theoretisch einverstanden, muss ich mit jedem Zwischenvermieter einen Vertrag machen und den Vermieter diesen auch unterzeichnen lassen oder wie läuft das ab? Wäre sehr dankbar für Tipps rund um`s Thema.

Grüße

Yvydrivy[/quote:a65e2]

volker* Experte!

Hallo Yvydrivy,

die generelle Zusage des Vermieters solltest du dir schriftlich geben lassen.

Für die jeweiligen Zwischen- oder Untermietverhältnisse ist normalerweise die Unterschrift des Vermieters nicht notwendig, da du im Verhältnis zum Untermieter der Vermieter bist.[/b:a98fa]

Neben der Miete ist auch zu bedenken, dass die Betriebskosten anfallen. Dafür kannst du eine Pauschale oder eine Vorauszahlung mit dem Untermieter vereinbaren. Bei der Vorauszahlung musst du dann auch eine Abrechnung erstellen.

Viele Grüße
Volker

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