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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,
folgende Situation. Ein Mieter hat seine Waschmaschine von seinem Wasserzähler getrennt und an einen Wasserhahn ohne Zähler angeschlossen, der für Gemeinschaftszwecke ist (Waschlüche reinigen etc.). Was kann man theoretisch als Vermieter tun? Schriftlich darauf hingewiesen worden ist er. Aber wie verfährt man da bei der Nebenkostenabrechnung? Einfach den mittleren Wasserverbrauch nehmen und alles was drüber geht muss er zahlen? Oder gibt es da Durchschnittswerte die man bei der Verrechnung nehmen kann? UND VOR ALLEM. Kann ich auf eigene Faust seine Maschine davon trennen und an den anderen Hahn anschließen, wenn er es nicht tut?

Vielen Dank schonmal im Voraus.

MfG

Sven
Stichwörter: gemeinschaftskosten + waschen

0 Kommentare zu „Waschen auf Gemeinschaftskosten”

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