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livia9 hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich bin Studentin und habe eine 27qm-Einraum-Wohnung angemietet, für die ich regulär 50 Euro Nebenkosten monatlich bezahle. Nun kam die Nebenkostenabrechnung für 2006 mit der Nachzahlungs-Auforderung von ca. 750 Euro!

Der Großteil dieses Betrages liegt an den Heizkosten. Die Wohnung besitzt eine Fußbodenheizung. Laut Abrechnung habe ich 4.200 kWh im Jahre 2006 verbraucht. Dazu muss ich sagen, dass ich ein eher sparsamer Mensch bin und eher zu wenig als zu viel heize.

2006 hätte ich somit einen gesamten Nebenkostenbetrag von 600 + 750 = 1350 Euro, was 4,10 Euro / qm entpräche. Meines Erachtens ist das viiiieeel zu hoch!! Die Ablesezahlen stimmen jedoch; ich war bei jeder Ablesung dabei und habe privat immer mitnotiert. Ich kann mir diesen Verbrauch nicht erklären. Könnte es sein, dass irgendwo ein Fehler vorliegt? Evtl. ein Defekt an der Heizung selbst (d.h. zählt den Verbrauch falsch)?

2007 sieht das Ganze leider nicht besser aus (wieder ein Verbrauch von über 4.000 kWh).

Vielleicht weiß der ein oder andere, wie, was oder von wem ich noch etwas prüfen lassen kann bzw. welche Fehlerquellen möglich wären.

Als Studentin kann ich mir (nun insgesamt) 1.500 Euro Nachzahlung bei Weitem nicht leisten und hatte eigentlich gedacht, ich besitze eine günstige Wohnung!!

Ich freue mich über jede Hilfe und jeden Tipp!

Vielen Dank im Voraus,
livia9
Stichwörter: nebenkostenabrechnung

9 Kommentare zu „750 EUR Nebenkosten-Nachzahlung für 27qm-Wohnung!”

Ghostraider Experte!

Zuerst einmal die Frage, wann kam die Nebenkostenabrechnung von 2006.
Kam diese jetzt erst im Jahre 2008 ? Dann kann es für eine Nachzahlung zu spät gewesen sein und der Vermieter bleibt darauf sitzen.

Aber auch ohne mietvertragliche Vereinbarung haben Sie Anspruch auf fristgerechte Abrechnung: Die gesetzliche Abrechnungsfrist für Betriebskosten, zu denen die Heizkosten gehören, beträgt zwölf Monate nach Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums (§ 556 Abs. 3 BGB; § 20 NMV). Versäumt der Vermieter die Frist von zwölf Monaten, so kann er keine Nachforderungen mehr geltend machen (Ausschlussfrist), es sei denn, er hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.

Ansonsten würde ich auch wegen der Höhe mal einen Rat von einem Anwalt oder Mieterschutz einholen, da dies bestimmt genau geprüft werden muss.

Gruß
ghost

MichaRecht Experte!

Hallo livia9,
Wann hast Du die Abrechnung bekommen vielleicht greift die Verjährung.
Was für ein Abrechnungszeitraum ist abgerechnet wurden?
Wie wurden die Heizkosten abgerechnet? (50/50 oder 30/70)
„Fehlerquellen“ gibt es viele aber sie alle auszuschließen ist eigentlich nicht möglich.
Das der Wärmemengenzähler defekt ist davon würde ich erst mal nicht ausgehen, denn diese werden in der Regel, glaube alle 5 Jahre getauscht.
Ich habe mal von unserer Wohnung auf Deine Wohnung runtergerechnet da müsstest Du einen Verbrauch von ca. 2200 kWh haben - das könnte reell sein. Aber das ist nur ein Rechenbeispiel.
Die Nebenkostennachzahlung scheint mir mit 1350,- Euro viel zu hoch zusein man müsste alles nachrechnen.
MfG
MichaRecht

livia9

Vielen Dank für die Antworten,

leider kam die Rechnung Ende Dezember 2007 - ich hatte ja auch schon auf Verjährung gehofft ;)

Der Abrechnungszeitraum ist vom 01.01. bis 31.12.2006. Ich denke auch, dass ein Verbrauch von 2.200 kWh realistisch wäre - habe es auch schon mit anderen Wohnungen verglichen.

@Micha: "Die Nebenkostennachzahlung scheint mir mit 1350,- Euro viel zu hoch zusein man müsste alles nachrechnen." --> aber wie kann ich denn alles nachrechnen? Ich weiß einfach nicht, wo ich ansetzen soll, da ja die Ablesezahlen etc. stimmen?!

Vielen Dank nochmal :)
livia9

MichaRecht Experte!

Hallo livia9,
lege erst mal Widerspruch gegen die Abrechnung ein. Denn um Nachzurechnen brauchst Du alle Unterlagen (am besten in Kopie) der Heizkostenabrechnung / Nebenkostenabrechnung.( Rechnung Gas, Strom, Schornsteinfeger, Ableserechnung, Wartungsrechnung, Hausmeister, Reinigungsrechnung u.s.w.)
Das Nachrechnen zielt darauf hinaus die Gesamtkosten der Heizung / Nebenkosten zu drücken und so die Nachzahlungen zu mindern.
Du solltest auch Deinen Mietvertrag mal durchsehen wie es geregelt ist mit der Nebenkostenabrechnung was abgerechnet werden darf und was nicht. Zum Beispiel Aufteilung der Wohnfläche in der Heizkostenabrechnung 30/70 oder 50/50.

Bei uns wurde der Hausmeister doppelt abgerechnet einmal in der Heizkostenabrechnung (Reinigung / Überwachung / Einstellung der Heizung) und einmal als normaler Hausmeisterdienst. Die Aufgaben des Hausmeisters sind meist im Mietvertrag geregelt.
Wenn man das Punkt für Punkt durchgeht kommen am Ende vielleicht ein par Euro raus.
Ist alles sehr Aufwendig aber es kann sich lohnen.
MfG
MichaRecht

MichaRecht Experte!

Fortsetzung
So nun zur technischen Sache Deiner Heizung.
Nur um Sicher zu gehen Du wohnst in einem Haus mit mehreren Mietpartein.
Jede Mietpartei hat seine eigenen Zähler.
In welchen Räumen hast Du die Möglichkeit die Raumtemperatur zu steuern?
Was kannst Du an dieser „Steuereinheit“ einstellen?
Hat ein Fachmann sich das mal angesehen oder hast Du mal einen gefragt?
In welche Etage wohnst Du?
Ist Euer Haus isoliert?
Sind die Fenster iO?
Du merkst sicherlich, dass Dein Problem nicht so einfach zu lösen ist.
Ist alles sehr Aufwendig aber es kann sich lohnen.
MfG
MichaRecht

livia9

Hallo MichaRecht,

erst mal nochmals herzlichen Dank für die kompetente Hilfe!

Ich bin letzte Woche bereits schriftlich in Widerspruch gegen die Abrechnung gegangen. Gleichzeitig habe ich die Nachweise über die Wartung der Heizungsanlagen, über den Brennstoffverbrauch und über die Wartung Aufzüge angefordert. Vielleicht sollte ich die von dir genannten Unterlagen auch noch nachfordern, um besser prüfen zu können!?

Im Mietvertrag ist übrigens eine 30/70-Aufteilung geregelt. Ich werd mal schauen, ob ich vielleicht in der Rechnung selbst Fehler finde...

(weiter siehe Fortsetzung...)

livia9

...Fortsetzung...

Ja, es wohnen jeweils 3 Mietpartien auf 4 Etagen. Ich wohne in der 4. Etage, also im Dachgeschoss. Das Haus wurde 1995 gebaut, hat gute Holzfenster und ist meines Erachtens auch gut isoliert.

Ich habe 2 Möglichkeiten, die Heiztemperatur zu regeln: Die erste ist in meinem Zimmer (ist eine 1-Raum-Wohnung) an einem für Fußbodenheizung typischen Regler mit Grad-Zahlangaben. Damit wird das Zimmer (mit Kochnische) und der Flur beheizt. Die zweite Möglichkeit ist im Bad, wo ich an einem Regler mit der Skala 0-5 die Temperatur regeln kann. Direkt daneben befinden sich die Geräte zum Ablesen des Verbrauchs.

Auch wenn ich durch sogfältige Prüfung evtl. in der Nebenkostenabrechnung selbst Fehler finden könnte, kann ich mir bei Weitem diesen hohen Verbrauch von 4.200 kWh nicht erklären?!

Einen Fachmann habe ich bisher noch nicht befragt. Wer wäre denn deiner Meinung nach der richtige Ansprechpartner?

Viele Grüße,
livia9

MichaRecht Experte!

Hallo livia9,
in Dachgeschosswohnungen besteht die Gefahr, dass die Außenwände zwar isoliert sind aber vergessen wurde die Decken der Dachgeschosswohnungen bzw. der Fußboden des Dachbodens mit zu isolieren. So gelangt die Wärme fast ungehindert unters Dach.
Wenn kein Dachboden vorhanden ist versuche herauszubekommen ob das Dach / Zimmerdecke isoliert sind.
Eine weitere Fehlerquelle kann folgendes sein.
Normalerweise schaltet eine Heizung in der Nacht ab. (Nachtabsenkung) Das bedeutet ich bekomme nachts keine bzw. weniger wärme zum Heizen. Der Vermieter hat oft kein Interesse an solch einer Regelung da er ja alle Kosten Umlegen kann. Der Vorteil für den Vermieter liegt in dem geringeren Risiko Kältebrücken zu finden bzw. entstehen zu lassen. (wenn immer geheizt wird kann nichts kalt werden) Diese Kältebrücken können der Anfang von Schimmelbildung sein. Schimmelbildung hat nicht unweigerlich was mit schlechten Lüften zu tun was Vermieter gerne sagen.
Du solltest auch wissen, dass eine Fußbodenheizung in der Regel deutlich länger braucht bis der Raum warm wird.
Um schnell zu reagieren würde ich die Heizung eine Stunde bevor ich ins Bett gehe auf Frostschutz stellen. Die Fußbodentemperatur sollte dann sinken. Tut Sie es nicht ist die Temperaturreglung defekt und müsste geprüft werden. Im Sommer würde ich die Heizung ganz abstellen direkt am Zähler. Hast Du die Möglichkeit die beiden Heizkreise getrennt von einander abzustellen kann man das Bad an lassen.
Eine Heizungsfirma kann ich Dir nicht vorschlagen, da dass der Vermieter beauftragen muss.
Für die Instandsetzung ist der Vermieter verantwortlich, aber ich denke das weist Du ja.
MfG
MichaRecht

MichaRecht Experte!

Hallo livia9,
was hast Du erreicht?
MfG
MichaRecht

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