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Waschmaschine in der Wohnung
In einem Formularmietvertrag für Wohnraum kann rechtswirksam nicht vereinbart werden, daß eine Waschmaschine nur in der Waschküche und nicht in der Wohnung aufgestellt werden kann. Das Aufstellen einer Waschmaschine in der Wohnung zählt grundsätzlich zu zulässigen Mietgebrauch.
Amtsgericht Köln, Urteil vom 11.01.2001, Aktenzeichen: 207 C 221/00.