Rano
Nach längerem Grübeln fiel mir nun ein erster Ansatz für einen berechtigten Widerspruch ein:
Durch die Herausnahme von Wänden und Änderung des Grundrisses, würde sich die Wohnung, welche ja Vertragsgegenstand[/b:b2e79] ist, signifikant zu Deinem (subjektiven) Nachteil verändern. Dem kannst Du natürlich widersprechen, da Bestandteile dieses Vertrages nur in beiderseitigem Einvernehmen geändert werden dürfen.
Ganz einfach wird's wenn die Wohnung im MV dahingehend beschrieben ist, dass die Räume (Speiskammer, sep. Klo) separat aufgeführt wurden.
Weiterhin hast Du die Wohnung MIT Gasanschluß gemietet, der VM hat dafür Rechnung zu tragen, daß sich die Wohnung während der gesamten Mietdauer im vertragsgemäßen Zustand befindet.
Sollte der Gasanschluß also plötzlich drucklos werden, ist dies -mit den bekannten Konsequenzen- nicht mehr gegeben.
Dazu der Gedanke: Wenn es Gasetagenheizungen geben wird, führen die Gasrohre ja ohnehin bis auf Eure Etage.
Zur Heizung in der Küche:
Mach doch von Dir aus den Vorschlag, dass die Küche weggeräumt wird und die Rohre verlegt werden. Danach wird die Küche wie gehabt wieder aufgestellt und der VM kann den Heizkörper installieren, wenn Du mal ausziehst. Zwei aus der Wand kommende Stutzen sollten es erlauben, die Küche wieder aufzustellen.
Gruß
Ralph