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Wasserfleck auf Parkettfußboden.
LG Mannheim, Urteil vom 17.02.1977 - 4 S 115/75 (6,66 %), WM 1977, S. 138.
10,00 DM / monatlich
Wasserfleck (Küche und Badezimmer)
Befindet sich im Badezimmer ein circa 80x 40 cm großer abgetrockneter Wasserfleck und in der Küche ein weiterer Fleck in eine Größe von circa 40x 40 cm, kommt allenfalls eine Minderung in Höhe von 2,95% in Betracht. Minderungen der Gebrauchstauglichkeit im Bereich von unter 3% sind aber letztendlich auf unerhebliche Beeinträchtigungen zurückzuführen, weshalb eine Mietminderung ausgeschlossen ist.
AG Dortmund, Urteil vom 07.03.1997 - 125 C 16832/96 S, DWW 1997, 157.
2,95 %
Wasserschäden (optische Beeinträchtigung)
Wasserschäden an der Wohnzimmerdecke und an den Wänden, die zu einer optischen Beeinträchtigung führen, können eine Mietminderung von 25 % rechtfertigen.
AG Aachen, Urteil vom 05.04.1973 - 15 C 417/71, WM 1974, S. 44.
25 %