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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Ich habe mal eine blöde Frage. Es geht um die Nebenkostenabrechnung.
Und zwar: Meine Nebenkostenabrechnung war fällig. Gut. Ich hätte rund 93,00Euro erstattet bekommen, aaber….
Folgender Sachverhalt.
Ich zahle 460,- Euro Warmmiete für 66 qm. Darin enthalten sind die Nebenkosten oder Betriebskosten. Logisch. Kaltmiete sind 339 Euro, und darin enthalten war laut MÜNDLICHER Absprache mit meinem Vermieter weil wir wir eine höhere Grundmiete wie die anderen Parteien hatten(und ich dahintergekommen bin) die Garage. Nun hat er mir in diesem Jahr (eigentlich auch schon im letzten Jahr) einen Zettel beigelegt, mit der Aufforderung pro Monat 25,-Euro gesamt 300,- Euro für die Garage nachzuzahlen. Abzüglich meiner 93,00 Euro käme ich dann auf den Betrag von 207 Euro. Nun wird die Garage im Mietvertrag nicht erwähnt, und ich habe auch keinen separaten Mietvertrag für die Garage. Im letzten Jahr habe ich die *Garagennachzahlung* getätigt, weil er mir mit Kündigung drohte, ich grade meine Scheidung hinter mir hatte und ich nur eins wollte keinen Terror. Auch in diesem Jahr habe ich ihn angesprochen, und dasselbe Spiel wieder. Von üblen Beschimpfungen, bis zu der Aufforderung mir eine andere Wohnung zu suchen. Nun habe ich ihm angedroht die *Garagennachzahlung* nicht zu tätigen und zum Anwalt zu gehen, was ich auch nächste Woche tun werde.
Bin ich im Recht oder muß ich mich weiter darauf einlassen?

Grüßle
S.L.
Stichwörter: recht

2 Kommentare zu „Bin ich im Recht?”

Gast Experte!

Mietverträge kann man auch mündlich schließen. Den geschlossenen Mietvertrag kann dein Vermieter jedenfalls durch die Begleichung der Miete beweisen. Kündige den Mietvertrag für die Garage, wenn du sie nicht brauchst oder zahle fleißig weiter.

Gast Experte!

Hallo!
Ich habe KEINEN Mietvertrag für die Garage. Zumal sie NIRGENDS auftaucht. Es war seinerzeit eine Absprache das ich sie nutzen kann, um mich mit der Grundmiete den Mitmietern anzupassen. Und plötzlich soll ich dafür extra zahlen. Aber ich stelle mein Auto jetzt vor die Tür, und Ende.
Nur würd ich mich interessieren ob ich die 207 Euro noch zahlen muss oder nicht. Weil ich davon ausgehe das die sowieso in die Tasche des Vermieters wandern.

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